AGB
1. Geltungsbereich
8.4 Die Gewährleistungsfrist entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
8.5 Werden Fehlmengen nachgewiesen, liefern wir entsprechend nach, soweit wir dazu aufgrund der Liefermöglichkeiten der Hersteller in der Lage sind. Unsere Gewährleistung für Geräte ist auf Nachbesserung beschränkt. Im übrigen beschränkt sich unsere Gewährleistung nach unserer Wahl auf Umtausch, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises.
8.7 Im Falle der Nachbesserung übernimmt SWD die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenden Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
8.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist SWD berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der SWD berechnet.
8.9 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
8.10 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen SWD-Preisliste zu beachten.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
9.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde SWD von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.
10. Haftung und weitergehende Gewährleistung
10.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer das Folgeschadensrisiko umfassenden Eigenschaftssicherung Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
10.3 Sofern SWD fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von SWD auf die Ersatzleistung seiner Produkthaftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von SWD zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Export- und Importgenehmigungen
11.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der SWD, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber SWD.
12. EG-Einfuhrumsatzsteuer
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand -insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei SWD aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
12.3 Jegliche Haftung von SWD aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von seiten SWD nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.13.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile der Gerichtsbezirk, der für den Geschäftssitz unseres Unternehmens zuständig ist und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
13.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der SWD-Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der SWD im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, daß SWD die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von SWD auch innerhalb der SWD-Unternehmensgruppe verwendet.
13.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Stand 06/2002
Anbieterkennzeichnung
Alleinvertrieb der SWD GmbHUwe Wannags Hard- und Software Distribution e.K.
Raiffeisenstr. 4
D-25451 Quickborn
Tel: +49 (0)4106 6109-0
Fax: +49 (0)4106 6109-40
Email: uwannags(at)swd.de
Geschäftsführer: Uwe Wannags
USt-ID: DE 196590199
Amtsgericht Pinneberg, HRB 5523 PI
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